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   VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069   

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VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069 (https://dejure.org/2022,28019)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.2022 - 20 CS 22.1069 (https://dejure.org/2022,28019)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2022 - 20 CS 22.1069 (https://dejure.org/2022,28019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, Abs. 3 S. 1, Abs. 5; LFGB § 39 Abs. 7; Art. 3 Abs. 2 Buchst. a; Art. 6 Abs. 2 VO (EU) Nr. 2015/2283; Art. 7 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 1169/2011
    Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069
    Die Begründung der sofortigen Vollziehbarkeit der lebensmittelrechtlichen Anordnungen in Ziff. 1 des angegriffenen Bescheids vom 15. Februar 2022 entspricht nicht den Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO und war allein deshalb aufzuheben (zu den prozessualen Folgen eines solchen Begründungsmangels vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 6; zum Meinungsbild Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Juli 2021, § 80 Rn. 442 ff.).

    Dies hindert die Antragsgegnerin jedoch nicht, die sofortige Vollziehung unter den Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO und mit zureichender Begründung erneut anzuordnen (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19

    Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069
    Auch soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung aus der Systematik und der Effektivität des Unionsrechts abgeleitet wird, dass es für die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit keiner konkreten Gefährlichkeitsnachweise bedürfe (vgl. nur VGH BW, B.v. 8.2.2021 - 9 S 3951/20 - juris Rn. 32; OVG NW, B.v. 23.1.2020 - 13 B 1423/19 - juris Rn. 24; NdsOVG, B.v. 12.12.2019 - 13 ME 320/19 - juris Rn. 59), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2020 - 13 B 1423/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmitteln

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069
    Auch soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung aus der Systematik und der Effektivität des Unionsrechts abgeleitet wird, dass es für die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit keiner konkreten Gefährlichkeitsnachweise bedürfe (vgl. nur VGH BW, B.v. 8.2.2021 - 9 S 3951/20 - juris Rn. 32; OVG NW, B.v. 23.1.2020 - 13 B 1423/19 - juris Rn. 24; NdsOVG, B.v. 12.12.2019 - 13 ME 320/19 - juris Rn. 59), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 9 B 1574/20

    Beschwerde gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069
    Insbesondere gründet das Verbot des Inverkehrbringens eines nicht zugelassenen neuartigen Lebensmittels wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 2015/2283 zunächst allein auf dem formalen Aspekt der fehlenden Zulassung des Lebensmittels; ob das neuartige Lebensmittel in tatsächlicher Hinsicht ein Gesundheitsrisiko darstellt, wird nach Art. 7 Buchst. a der VO (EU) Nr. 2015/2283 nämlich (u.a.) erst im Zulassungsverfahren geprüft (vgl. auch OVG NW, B.v. 2.3.2021 - 9 B 1574/20 - juris Rn. 62).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20

    Lebensmittel; Eintragung in das "Novel Food Catalogue"; diätetische Verwendung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069
    Auch soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung aus der Systematik und der Effektivität des Unionsrechts abgeleitet wird, dass es für die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit keiner konkreten Gefährlichkeitsnachweise bedürfe (vgl. nur VGH BW, B.v. 8.2.2021 - 9 S 3951/20 - juris Rn. 32; OVG NW, B.v. 23.1.2020 - 13 B 1423/19 - juris Rn. 24; NdsOVG, B.v. 12.12.2019 - 13 ME 320/19 - juris Rn. 59), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • VGH Bayern, 28.08.2020 - 12 CS 20.1750

    Erfolgreiche Beschwerde in einem verpackungsrechtlichen Eilverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069
    Da es sich bei der behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung nach der Wertung des Gesetzgebers um einen Ausnahmefall handelt, muss neben das ohnehin bestehende öffentliche Interesse an der Umsetzung eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes (Erlassinteresse) ein besonderes Vollzugsinteresse treten, das das Absehen vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung und die Befugnis der Behörde, einen Verwaltungsakt auch schon vor Eintritt der Bestandskraft mit Zwangsmitteln durchzusetzen (vgl. Art. 19 Abs. 1 Nr. 2 und 3 VwZVG, § 6 Abs. 1 VwVG), zu rechtfertigen vermag (zu den materiellen Anforderungen an das Dringlichkeitsinteresse vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2020 - 12 CS 20.1750 - juris Rn. 42 ff.).
  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 20 CS 22.307

    Unbegründete Beschwerde gegen das Verbot des Inverkehrbringens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069
    Aus dem lebensmittelrechtlichen Normgefüge ergibt sich jedoch gerade nicht für jede Fallkonstellation, dass den betroffenen Rechtsgütern ein so hoher Rang zukäme, dass das besondere Sofortvollzugsstets mit dem Erlassinteresse identisch wäre (so bereits BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 21.1592 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 06.09.2021 - 20 CS 21.1592

    Isolierte Aufhebung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069
    Aus dem lebensmittelrechtlichen Normgefüge ergibt sich jedoch gerade nicht für jede Fallkonstellation, dass den betroffenen Rechtsgütern ein so hoher Rang zukäme, dass das besondere Sofortvollzugsstets mit dem Erlassinteresse identisch wäre (so bereits BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 21.1592 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 06.09.2021 - 20 CS 20.2344

    Isolierte Aufhebung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069
    Aus dem lebensmittelrechtlichen Normgefüge ergibt sich jedoch gerade nicht für jede Fallkonstellation, dass den betroffenen Rechtsgütern ein so hoher Rang zukäme, dass das besondere Sofortvollzugsstets mit dem Erlassinteresse identisch wäre (so bereits BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 20.2344 - juris Rn. 3; B.v. 6.9.2021 - 20 CS 21.1592 - juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 16.01.2023 - B 7 S 22.1162

    Verkehrs- und Verbringungsverbot für Biere, Unzureichende Begründung der

    Der bezüglich dieser drei Produkte vom Landratsamt Bamberg weiterhin aufrechterhaltene Sofortvollzug des Vertriebs- und Verbringungsverbots ist wegen unzureichender Begründung formell rechtswidrig und daher durch das Gericht allein deshalb aufzuheben (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 18.7.2022 - 20 CS 22.1069 - juris Rn. 2; VGH Mannheim, B.v. 27.9.2011 - 1 S 2554/11 - juris Rn. 2; VGH Mannheim, B.v. 29.6.2018 - 5 S 548/18 - juris Rn. 12; Hoppe in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 80 Rn. 98 m.w.N.), so dass im Ergebnis derzeit die Anordnungen aus dem Bescheid vom 24.11.2022 insgesamt nicht sofort vollziehbar sind.

    Formelhafte, also für beliebige Fallgestaltungen passende Wendungen, formblattmäßige oder pauschale Argumentationsmuster sowie die bloße Wiederholung des Gesetzestextes reichen nicht aus, da daraus nicht erkenntlich wird, ob und aus welchen Gründen die Behörde vom Vorliegen eines Ausnahmefalls ausgegangen ist, der ein Abweichen vom Grundsatz des § 80 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann (vgl. zum Ganzen: Hoppe in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 80 Rn. 54; BayVGH, B.v. 18.7.2022 - 20 CS 22.1069 - juris Rn. 3; VGH Mannheim, B.v. 27.9.2011 - 1 S 2554/11 - juris Rn. 3; BVerwG, B.v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 6).

    Dafür ist in erster Linie der Rang der durch die Anordnung zu schützenden Rechtsgüter maßgeblich: Je höher diese einzustufen und je geringer die anderweitigen Einflussmöglichkeiten auf die Gefahrenquelle sind, desto niedrigere Anforderungen sind an eine Begründung für den konkreten Einzelfall zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2022 - 20 CS 22.1069 - juris Rn. 5).

    Aus dem lebensmittelrechtlichen Normgefüge ergibt sich jedoch gerade nicht für jede Fallkonstellation, dass den betroffenen Rechtsgütern ein so hoher Rang zukäme, dass das besondere Sofortvollzugsinteresse stets mit dem Erlassinteresse identisch wäre (BayVGH, B.v. 18.7.2022 - 20 CS 22.1069 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 3).

    Zudem verlöre die gesetzliche Anordnung des Sofortvollzugs in den Fällen des § 39 Abs. 7 LFGB die ihr vom Gesetzgeber zugemessene gesteigerte Bedeutung und die Beschränkung dieses Tatbestands auf bestimmte einzeln aufgeführte Anordnungen weitgehend ihren Sinn, wenn die Exekutive auch in allen anderen, nicht von § 39 Abs. 7 LFGB erfassten Fällen den Eintritt der aufschiebenden Wirkung in formeller Hinsicht bereits mit einem pauschalen Verweis auf das für lebensmittelrechtliche Anordnungen - denen schon von der gesetzlichen Zielsetzung her (vgl. § 1 LFGB) eine gesundheitsschützende Tendenz regelmäßig zu eigen ist - ohnehin erforderliche Erlassinteresse aufheben könnte (BayVGH, B.v. 18.7.2022 - 20 CS 22.1069 - juris Rn. 6).

  • VG München, 02.01.2023 - M 26a S 22.5854

    Verbot des Inverkehrbringens, Kennzeichnungsmängel, Health-Claims-Verordnung,

    Zugleich wurde auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 18.07.2022 - 20 CS 22.1069 - juris Rn. 6) hingewiesen.

    Nicht ausreichend für das formale Begründungserfordernis ist aber eine formelhafte, nicht auf den konkreten Einzelfall bezogene Begründung, aus der nicht erkenntlich wird, ob und aus welchen Gründen die Behörde vom Vorliegen eines Ausnahmefalls ausgegangen ist, der ein Abweichen vom Grundsatz des § 80 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann (vgl. Hoppe in Eyermann, a.a.O., § 80 Rn. 55 und zum Ganzen BayVGH, B.v. 18.7.2022 - 20 CS 22.1069 - juris, Rn. 3).

    Zudem verlöre die gesetzliche Anordnung des Sofortvollzugs in den Fällen des § 39 Abs. 7 LFGB die ihr vom Gesetzgeber zugemessene gesteigerte Bedeutung (vgl. dazu BT-Drs. 15/4244 S. 115: "Bei Verboten zum unmittelbaren Schutz der Gesundheit des Menschen sind in aller Regel wegen des überragenden Schutzgutes ein sofortiges Handeln und ein unverzügliches Durchsetzen der Anordnung geboten.") und die Beschränkung dieses Tatbestands auf bestimmte einzeln aufgeführte Anordnungen weitgehend ihren Sinn, wenn die Exekutive auch in allen anderen, nicht von § 39 Abs. 7 LFGB erfassten Fällen den Eintritt der aufschiebenden Wirkung in formeller Hinsicht bereits mit einem pauschalen Verweis auf das für lebensmittelrechtliche Anordnungen - denen schon von der gesetzlichen Zielsetzung her (vgl. § 1 LFGB) eine gesundheitsschützende Tendenz regelmäßig zu eigen ist - ohnehin erforderliche Erlassinteresse aufheben könnte (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2022 - 20 CS 22.1069 - juris Rn. 3ff).

  • VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245

    Inverkehrbringungsverbot, Cannabidiol (CBD), neuartige Lebensmittel, Aroma

    Einer gegen diesen Beschluss erhobenen Beschwerde hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 18.07.2022 stattgegeben (Az. 20 CS 22.1069) und die Sofortvollzugsanordnung in Nr. 2 des Bescheids der Beklagten vom 15.02.2022 aufgehoben, weil die Begründung nicht den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO genügt habe.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 18.07.2022 (Az. 20 CS 22.1069) die Sofortvollzugsanordnung aufgehoben und die Beklagte hat im Nachgang keine neue Sofortvollzugsanordnung erlassen.

    Auch die im Beschwerdeverfahren (Az. 20 CS 22.1069) vom dortigen Bevollmächtigten des Klägers vorgetragenen Einwendungen sind nicht geeignet, die Novel Food-Eigenschaft der streitgegenständlichen Lebensmittel zu widerlegen.

  • VG München, 08.04.2024 - M 31 S 23.2706

    Vorläufiger Rechtschutz einer Umweltvereinigung gegen eine beschränkte Erlaubnis

    Dieser materiell-rechtliche Aspekt ist erst bei der umfassenden von dem Gericht vorzunehmenden Interessenabwägung im Rahmen von § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2022 aaO Rn. 30; B.v. 18.7.2022 - 20 CS 22.1069 - juris Rn. 3; VGH BW, B. v. 13.3.2003 - 5 S 2771/02 - juris Rn. 2).
  • VG Würzburg, 19.12.2022 - W 8 S 22.1676

    Abgrenzung von Lebensmitteln zu kosmetischen Mitteln - hier Öle mit CBD-Gehalt

    Zudem verlöre die gesetzliche Anordnung des Sofortvollzugs in den Fällen des § 39 Abs. 7 LFGB die ihr vom Gesetzgeber zugemessene gesteigerte Bedeutung (vgl. dazu BT-Drs. 15/4244 S. 115: "Bei Verboten zum unmittelbaren Schutz der Gesundheit des Menschen sind in aller Regel wegen des überragenden Schutzgutes ein sofortiges Handeln und ein unverzügliches Durchsetzen der Anordnung geboten.") und die Beschränkung dieses Tatbestands auf bestimmte einzeln aufgeführte Anordnungen weitgehend ihren Sinn, wenn die Exekutive auch in allen anderen, nicht von § 39 Abs. 7 LFGB erfassten Fällen den Eintritt der aufschiebenden Wirkung in formeller Hinsicht bereits mit einem pauschalen Verweis auf das für lebensmittelrechtliche Anordnungen - denen schon von der gesetzlichen Zielsetzung her (vgl. § 1 LFGB) eine gesundheitsschützende Tendenz regelmäßig zu eigen ist - ohnehin erforderliche Erlassinteresse aufheben könnte (vgl. BayVGH B. v. 18.7.2022 - 20 CS 22.1069 - juris Rn. 6ff.).
  • VG Freiburg, 14.12.2022 - 1 K 3219/22

    Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel; Extrakte und Blüten von Cannabis sativa

    OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 23.01.2020 - 13 B 1423/19 - VG Berlin, Beschluss vom 21.02.2022 - 14 L 611/21 - juris; a.A. BayVGH, Beschluss vom 18.07.2022 - 20 CS 22.1069 - alle juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2023 - 19 B 70/23

    Verantwortung der Eltern für die regelmäßige Unterrichtsteilnahme ihres Kindes;

    OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 548/18 -, NWVBl. 2018, 532, juris, Rn. 6 ff., und vom 8. Dezember 2011 - 19 B 872/11 -, juris, Rn. 3 ff.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2022 - 20 CS 22.1069 -, juris, Rn. 5, vom 27. Februar 2019 - 10 CS 19.180 -, juris, Rn. 11, und vom 14. September 2016 - 11 CS 16.1467 -, juris, Rn. 13 jeweils m. w. N.; OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 12. Juni 2020 - 2 MB 3/20 -, juris, Rn. 4; Schoch, in Schoch/Schneider, VwGO, 43. Ergänzungslieferung August 2022, § 80, Rn. 209 m. w. N.; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 747 f.
  • VG München, 08.11.2022 - M 31 S 22.5152

    Befreiung von einem Verbot einer Wasserschutzgebietsverordnung

    Ob die gegebene Begründung inhaltlich richtig und sachlich geeignet ist, ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung zu rechtfertigen, ist hingegen für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht maßgeblich (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2022 - 20 CS 22.1069 - juris Rn. 3).
  • VG München, 28.10.2022 - M 31 SN 22.4592

    Vorläufiger Rechtschutz eines Grundstücksnachbarn gegen eine beschränkte

    Ob die gegebene Begründung inhaltlich richtig und sachlich geeignet ist, ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung zu rechtfertigen, ist hingegen für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht maßgeblich (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2022 - 20 CS 22.1069 - juris Rn. 3).
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